Verhinderungspflege:

Ist die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwendige Verhinderungspflege.
Voraussetzung ist hier der Pflegegrad 2 oder höher und der Pflegegrad muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.
Die Gestaltung kann nach Ihren individuellen Bedürfnissen erfolgen.